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Pflegerettungsschirm bis 31. März 2021 verlängert

GIENGEN (Pflegekräfte Service GmbH) – Der Deutsche Bundestag hat am 26. November ein Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verabschiedet, in dem verschiedene Maßnahmen für das Gesundheitswesen gebündelt sind. Unter anderem wird der Pflegerettungsschirm bis zum 31.03.2021 verlängert.

Dies gilt beispielsweise für die Kostenerstattungsregelungen, über die stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Anbieter von nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag ihre pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen erstattet bekommen können.

Stabile Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr, mehr Personal in der Altenpflege und mehr Stellen in der Geburtshilfe. Das sind die wesentlichen Ziele des „Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege“ (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG), das der Bundestag in 2. und 3. Lesung am Donnerstag, 26. November, beschlossen hat.

Weitere die Pflege betreffende Punkte im Gesetz sind:

In der stationären Altenpflege sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert werden. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll dadurch nicht steigen, die Stellen werden vollständig durch die Pflegeversicherung refinanziert.

Die zusätzlichen Stellen seien ein erster Schritt zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens. Durch ein Modellprogramm mit Fördermaßnahmen sollen damit einhergehende Personal- und Organisationsentwicklungsprozesse sowie die weitere Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens künftig begleitet werden.

Wichtige Schritt für die Häusliche Pflege

Im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel gelten automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt. Diese Regelung war bislang befristet, nun soll das Verfahren ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.

Das Pflegeunterstützungsgeld wurde zur Bewältigung Corona bedingter Versorgungsengpässe ausgebaut. Diese Verbesserungen werden jetzt bis Ende März 2021 verlängert. Zudem sollen Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger bis Ende März 2021 nicht nur in der eigenen Häuslichkeit, sondern auch telefonisch, digital oder mittels Einsatz von Videotechnik ermöglicht werden.

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