• Rund um die Pflege

Treppenlift: Bis zu 4.000 EUR Zuschuss

GIENGEN/BRENZ (Pflegekräfte Service GmbH) – mit einem Treppenlift können Sie sich weiterhin selbständig im eigenen Zuhause bewegen. Gerne informieren wir Sie kostenfrei und unverbindlich über alle Zuschussmöglichkeiten.

Haben Sie bereits einen Pflegegrad (früher Pflegestufe)? Dann können Sie – bereits ab Pflegegrad 1 –  Zuschüsse, bzw. eine Kostenübernahme der Pflegekasse für einen Treppenlift beantragen. Wir erklären Ihnen alles, was Sie zur Kostenübernahme durch die Pflegekassen wissen müssen. Haben Sie noch keinen Pflegegrad? Dann macht es Sinn zu prüfen, ob Sie einen Pflegegrad beantragen können. Wir stellen Ihnen hierfür alle nötigen Formulare inkl. Pflegetagebuch bereit. Vorderen Sie diese Unterlagen gerne bei uns an. So sind Sie optimal auf den Termin mit dem Gutachter des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vorbereitet. Alle Dokumente bekommen Sie von uns kostenlos zur Verfügung gestellt.

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Beachten Sie, dass Sie die Kostenübernahme des Treppenlifts bei der Pflegekasse beantragen müssen. Grundvoraussetzung für die Kostenübernahme des Treppenlifts durch die Pflegekasse ist:

  • Das Vorhandensein eines Pflegegrads
  • Die Maßnahme muss der Verbesserung des Wohnumfeldes dienen
  • Die Prüfung der Notwendigkeit muss durch den MDK erfolgen

Ablauf der Bezuschussung des Treppenlifts durch die Krankenkasse

Grundsätzlich kann man sagen, dass die Pflegekasse sehr daran interessiert ist, dass die Pflegebedürftige Person möglichst lange Zuhause leben kann. Deshalb gestaltet sich die Bezuschussung des Treppenlifts durch die Pflegekasse auch unbürokratischer als man denkt. Um unnötige Hürden zu vermeiden, sollten Sie folgendes beachten:

Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben, beantragen Sie diesen. Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag für den Treppenlift. Füllen Sie den Antrag „auf finanziellen Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds“ aus. Diesen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder über uns. Alternativ können Sie einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen.

Wie formuliere ich den formlosen Antrag für den Treppenlift?

Erwähnen Sie unbedingt, dass es sich um eine Maßnahme handelt die das Wohnumfeld verbessert. Beschreiben Sie, warum Sie einen Treppenlift benötigen. Am besten erläutern Sie kurz Ihr Krankheitsbild und die damit einhergehenden Probleme beim Treppensteigen. Legen Sie am besten noch zusätzlich Fotos und den Kostenvoranschlag bei. Wird durch den Treppenlift eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen widerhergestellt? Dann erwähnen Sie das auf jeden Fall auch. Des Weiteren empfehlen wir Ihnen die Involvieren Ihres Hausarztes im Antragsverfahren. Bitten Sie Ihren Arzt um ein kurzes Gutachten!

Wie hoch ist die Bezuschussung durch die Pflegekasse?

Die Pflegekasse kann bis zu 4.000,00 Euro der Kosten für den Treppenlift übernehmen. Wie viel es tatsächlich werden ist hauptsächlich davon abhängig, wie notwendig die Pflegekasse die Anschaffung des Treppenlifts erachtet. Grundsätzlich wird die Notwendigkeit durch den Besuch eines Gutachters des Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) ermittelt.
Extra-Tipp: Leben mehrere Personen in der Wohnung, die alle einen Pflegegrad haben und auf den Treppenlift angewiesen sind, können die Zuschüsse kumuliert werden. Die Kumulierung gilt für maximal vier Personen, was einem Gesamtbetrag von max. 16.000 Euro entspricht.

Wie hoch ist der Eigenanteil für den Treppenlift?

Die Pflegekasse übernimmt nicht 100% der Kosten – mindestens 10% beträgt der Eigenanteil, der zu tragen ist. Dabei darf die Beteiligung aber nicht mehr als die Hälfte der monatlichen Bruttoeinkünfte übersteigen. Somit müssen Personen ohne Einkommen keinen Eigenanteil zahlen.

Was kostet ein Treppenlift?

Die Anschaffung eines Treppenlifts kann sehr kostspielig werden. Oftmals müssen zusätzlich Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Der Preis für einen Sitzlift beträgt ca. 2.500 Euro bis 10.000 Euro. Bei einer kurvigen Treppe sind es 9.000 Euro bis 15.000 Euro. Ein Hublift kostet zwischen 7.000 Euro und 20.000 Euro.

Treppenlift von der Steuer absetzen

Wenn die Kosten für den Treppenlift nicht komplett von der Pflegekasse übernommen werden, können Sie den Eigenanteil von der Steuer absetzen. Der Treppenlift zählt als außergewöhnliche Belastung, wenn der Einbau aus gesundheitlichen Gründen erfolgt ist.

Welche Treppenlifte gibt es?

Bevor Sie sich einen Treppenlift anschaffen sollten Sie überlegen, welches der passende für Sie ist. Das Angebot an Treppenliften ist riesig. Den richtigen Treppenlift zu finden nicht immer einfach. Nicht nur der Preis spielt eine Rolle, Vor- und Nachteile sollten abgewogen werden um ein Leistungsangebot zu erhalten, das perfekt auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Der Sitzlift

Ein Sitzlift eignet sich für Personen, die noch zu Fuß unterwegs sind, nur beim Treppensteigen Probleme haben. Der Sitzlift ist meist an einer Schiene montiert. Man nimmt bequem auf dem Sitz platz und wird von einer Ebene in die nächste befördert. Sitzlifte können sowohl im Innen- wie auch im Außenbereich eingesetzt werde. Der Sitzlift kann sowohl auf einer Graden als auch auf kurvigen Treppen installiert werden.

Der Plattformlift

Der Plattformlift eignet sich besonders für Rollstuhlfahrer. Man kann mit dem Rollstuhl auf den Plattform-Lift fahren und wird dann zum nächsten Stockwerk befördert. Zusätzlich können mit dem Plattform-Lift schwere Einkäufe oder Gegenstände transportiert werden. Jedoch braucht der Plattformlift mehr Platz als der Sitzlift, daher ist hier von Fall zu Fall zu klären, ob ein Einbau möglich ist. Müssen nur geringfügige Höhen überwunden werden, eignet sich auch ein Hublift.

Andere Lift-Arten

Zusätzlich gibt es noch den Stehlift. Dieser ist besonders für Menschen mit Gelenk- oder Kreislaufproblemen geeignet, wo das Hinsetzen und Aufstehen zu Problem führt. Müssen mehrere Stockwerke überwunden werden bietet sich ein Deckenlift an.

Lassen Sie sich kostenlos durch uns beraten

Pflegekräfte Service® arbeitet eng mit Fachhändlern für Treppenlifte zusammen. Nutzen Sie die Möglichkeit und lassen Sie sich kostenlos von Experten beraten. Unsere Beratung ist absolut kostenlos und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Weiterführende Informationen über unsere Dienstleistungen erhalten Sie hier.

Pflegekräfte Service GmbH

Hauptsitz der Gesellschaft
Memminger Torstraße 16-18 
89537 Giengen an der Brenz

Kontakt
Telefon: +49 (0) 73 22 95 45 080
Telefax: +49 (0) 73 22 95 45 081
E-Mail: info@pflegekräfte-service.de
Website: www.pflegekräfte-service.de